Sachkundenachweis für
Pyrotechnische Seenot Signalmittel
Nahezu alle seegängigen
Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ( Signalraketen,
Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet.
Während
Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen
erworben
und benutzt werden dürfen, ist bereits die Verfügungsgewalt
über Signalraketen nur gestattet, wenn ein
Sachkundenachweis
nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Der
Sachkundenachweis
wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet. Der Sachkundenachweis
wird auf einer Karte bescheinigt
werden.
Die
Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu
beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Zulassungsvoraussetzungen:
-
Vollendung des 16. Lebensjahres - Besitz
eines amtlichen
Sportbootführerscheins - oder Der
Besitz eines sonstigen
Befähigungsnachweises zum Führen von
Wassersportfahrzeugen.
Im
theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60
Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten.
Im
praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im
tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen.
-
Fallschirm-Signalrakete (rot) -
Rauchfackel (orange) -
Handfackel (rot) -
Rauchsignal (orange/Dose) -
Signalgeber mit Magazin/Trommel - Umgang
mit nicht gezündeten
Signalmitteln/ Versagern